Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2008 - L 2 KN 254/07 U |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Unfallversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berechnung der Höhe von Übergangsleistungen nach der Berufskrankheitenverordnung; Arbeitsplatzumsetzung aufgrund Lungenerkrankung; Übergang auf ein niedrigeres wirtschaftliches Niveau; Hinreichende Begründung einer Kürzung durch den Arbeitgeber
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Gelsenkirchen, 05.10.2007 - S 7 KN 138/07
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2008 - L 2 KN 254/07 U
- BSG, 14.08.2008 - B 2 KN 10/08 U B
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 04.12.2001 - B 2 U 6/01 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsleistung - Ermessensausübung - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2008 - L 2 KN 254/07
Dagegen steht die Entscheidung über Art, Dauer und Höhe der Leistung im pflichtgemäßen Ermessen des Unfallversicherungsträgers (BSG, Urteil vom 04.12.2001, B 2 U 6/01 R mwN).§ 3 Abs. 2 BKV bezweckt keinen vollständigen Schadensausgleich, sondern soll dem Versicherten - unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls - bei der Festigung seiner sich nach der Aufgabe der bisherigen Tätigkeit wandelnden wirtschaftlichen Situation stützen und wenn es unvermeintlich erscheint, ihm einen allmählichen Übergang auf das nun niedrigere wirtschaftliche Niveau verschaffen (BSG, Urteil vom 04.12.2001, B 2 U 6/01 R).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2009 - L 2 KN 155/08
Ordnungsgemäße Ermessensausübung bei Bestimmung der Höhe von Übergangsleistungen
Der Senat nimmt abschließend Bezug auf sein Urteil vom 28.02.2008, Az L 2 KN 254/07 U. - LSG Berlin-Brandenburg, 11.06.2010 - L 3 U 138/06
Übergangsleistung, wiederkehrende Zahlung, Mindestverdienstausgleich, Staffelung, …
§ 3 Abs. 2 BKV bezweckt keinen vollständigen Schadensausgleich, sondern soll dem Versicherten - unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls - bei der Festigung seiner sich nach der Aufgabe der bisherigen Tätigkeit wandelnden wirtschaftlichen Situation stützen und wenn es unvermeintlich erscheint, ihm einen allmählichen Übergang auf das nun niedrigere wirtschaftliche Niveau verschaffen (…BSG, a. a. O.; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. Februar 2008 - L 2 KN 254/07 U -, zitiert nach juris).